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Im sozialgesetzbuch 5 sind sämtliche Paragraphen die sich mit Rechtsberatung für Krankenversicherung beschäftigen verankert. Ein Paragraph, der für die Rechtsberatung zu Krankenversicherung interessant sein könnte lautet: Die Krankenkassen haben bei der Durchführung ihrer Aufgaben und in ihren Verwaltungsangelegenheiten sparsam und wirtschaftlich zu verfahren.
Wer sich beim Abschluss einer Krankenversicherung unsicher ist sollte eine Rechtsberatung aufsuchen.
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