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Die Regelaltersrente wird nach Vollendung des 65. Lebensjahres und bei Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren gewährt. Versicherte, die die Regelaltersrente trotz erfüllter Wartezeit nach Vollendung des 65. Lebensjahres nicht in Anspruch nehmen, erhalten einen Zuschlag und damit eine höhere Rente. Bei rechtzeitigem Antrag beginnt die Regelaltersrente mit dem Folgemonat nach Vollendung des 65. Lebensjahres
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