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Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen der Versicherte i. d. R. aus persönlichen schutzwürdigen Gründen keine Beiträge gezahlt hat (sog. beitragsfreie Zeiten), die aber dennoch für die Wartezeit von 35 Jahren und für die Rentenberechnung berücksichtigt werden. Anrechnungszeiten sind unter bestimmten Voraussetzungen z. B. Zeiten, in denen eine versicherte Berufstätigkeit wegen Arbeitsunfähigkeit, Kostenloser ONLINE Altersvorsorge Vergleich viando.de/content/schwangerschaft.php">Schwangerschaft, Mutterschaft oder Arbeitslosigkeit unterbrochen war oder nach dem 17. Lebensjahr schulische Ausbildungszeiten vorliegen (§ 58 SGB VI). Auch Arbeitsausfalltage gehören dazu (§ 252 a SGB VI). Die Altersschere unserer Bevölkerung klappt immer... mehr Wer das ganze Leben als Angestellter... mehr Die Riester... mehr Sprüche über Rentner gibt es viele... mehr Da die Gesellschaft altert und es... mehr
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