Rente Anrechnungszeiten

Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen der Versicherte i. d. R. aus persönlichen schutzwürdigen Gründen keine Beiträge gezahlt hat (sog. beitragsfreie Zeiten), die aber dennoch für die Wartezeit von 35 Jahren und für die Rentenberechnung berücksichtigt werden. Anrechnungszeiten sind unter bestimmten Voraussetzungen z. B. Zeiten, in denen eine versicherte Berufstätigkeit wegen Arbeitsunfähigkeit, Kostenloser ONLINE Altersvorsorge Vergleich
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viando.de/content/schwangerschaft.php">Schwangerschaft, Mutterschaft oder Arbeitslosigkeit unterbrochen war oder nach dem 17. Lebensjahr schulische Ausbildungszeiten vorliegen (§ 58 SGB VI). Auch Arbeitsausfalltage gehören dazu (§ 252 a SGB VI).

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