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Renten der gesetzlichen Rentenversicherung sind monatlich wiederkehrende Leistungen in Geld mit Einkommens oder Unterhaltsersatzfunktion. Sie sollen die wirtschaftlichen Folgen bestimmter Risiken sichern. Renten gibt es wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit und Todes (§ 33 SGB VI). Für diese Risiken sind als Ausgleich bestimmte Rentenarten vorgesehen. Renten aus eigenem Versicherungskonto werden als Versichertenrenten bezeichnet. Hinterbliebenenrenten (z. B. Witwenrente) sind dagegen aus der Kostenloser ONLINE Altersvorsorge Vergleich viando.de/content/versicherung.php">Versicherung des Verstorbenen abgeleitete Ansprüche. Mit Hilfe von sogenannten Rententabellen lassen... mehr Altenpflege als Ausbildungsberuf kann in Einrichtungen... mehr Das Schloß von Stammheim liegt in... mehr Die Arbeitszeit des Versicherten muß auf... mehr Bis 2004 war nur der Ertraganteil... mehr
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