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Rente und immer wieder Rente! Darüber denkt jeder nach, der zur Zeit noch mitten im Arbeitsleben steckt. Denn es ist keineswegs sicher, dass die gesetzliche Rente auch gewährt wird, obwohl zur Zeit jeder Arbeitnehmer in die Rentenkasse einzahlt. Anzubahnen war das schon im Jahr 2001, als das Nettorentenniveau von 70 % auf 67 % reduziert wurde. Das war natürlich kein gutes Omen, weshalb die Politik auch handeln musste. Aus diesem Grund entwickelte der damalige Minister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester ein Modell, das die Eigenschaft aufweist, das der Staat diverse privat finanzierte Renten durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten fördert.
Wer davon betroffen ist, das sind vor allem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer sowie Selbständige, dann Kinderziehende, die aufgrund neugeborener Kinder für drei Jahre nicht am Arbeitsplatz erscheinen dürfen, und schließlich Wehr- und Zivildienstleistende sowie geringfügig Beschäftigte. Zu beachten ist bei der Riesterrente, dass die Zulagen des Staates in den Vertrag fließen und nicht in die Kasse des Versicherungsträgers.
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