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Die Zeit in der Schule, der Fachhochschule und während des Studiums wird ab dem 17. Lebensjahr weiterhin mit bis zu 8 Jahren als Anrechnungszeit berücksichtigt. Das heißt, dass in diesen Jahren zwar keine Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden müssen, dass die Zeit aber dennoch zum Beispiel bei einem vorzeitigen Rentenbezug mit Abschlägen angerechnet wird.
Es entstehen also keine Lücken in der Versicherungsbiographie. Allerdings fällt nach einer vierjährigen Übergangsfrist ab dem 1. Januar 2009 die sogenannte rentenrechtliche Höherbewertung von bis zu 36 Monaten weg.
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