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Unter Rentensprüchen versteht man die Ansprüche auf gesetzliche Rente. Dabei spielen das Alter beim Renteneintritt, der familiäre Status, das Geschlecht, der einst ausgeübte Beruf, die Höhe des früheren Lohnes, Ausbildungszeiträume, Zeiten der Erwerbslosigkeit, Zeiten in denen einer geringfügigen Beschäftigung nachgegangen wurde, der Gesundheitszustand und noch andere Aspekte eine Rolle.
Unter anderem gilt zu beachten, dass die Renten verheirateter Personen sich nicht aufeinander beziehen, ausser im Todesfall eines Ehepartners. Seit 1986 haben auch Männer einen Anspruch auf Witwenrente. Rentner dürfen bis zu ca 300 Euro im Monat dazuverdienen. Seit 1984 sind alle Menschen berechtigt, Rente zu beziehen, die mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Allerdings kommen die Auszahlungen nicht automatisch, sondern sie müssen beantragt werden. Wegen des demographischen Wandels, demzufolge es immer mehr Rentner gibt, sind, was die Altersvorsorge betrifft, tiefgreifende Lücken entstanden, die durch eine private Absicherung ausgeglichen werden können. Vergleichen Sie hierfür die Preis/Leistungsverhältnisse privater Versicherer kostenlos im Internet!
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