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Als Eintritt in das Rentenalter bezeichnet man die Altersgrenze zwischen dem aktiven Erwerbsleben und dem Ruhestand, also der Übergang vom Beitragszahler zum Altersrentner. Um eine Altersrente beziehen zu können, muss - neben der erforderlichen Mindestversicherungszeit (Wartezeit) - ein bestimmtes Lebensalter vollendet sein. Gegenwärtig liegt das Rentenalter bei 65 Jahren, soll aber mittelfristig auf 67 Jahre angehoben werden.
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