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Versicherte und ihre Hinterbliebenen haben Anspruch auf Rente, wenn die für die jeweilige Rente erforderliche Mindestversicherungszeit (siehe Wartezeit) erfüllt ist und die jeweiligen besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen (z.B. Vollendung eines bestimmten Lebensjahres) vorliegen.
Auch nach BAT bezahlte Beamte können... mehr
Das persönliche Einkommen wird in so... mehr
Der Rentenversicherung Rehner... mehr
Seinen Lebensunterhalt kann man nicht nur... mehr
Falls Vorgesetzte oder Mitarbeiter in