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Alle Leistungen aus der Rentenversicherung müssen vom Versicherten beantragt werden. Die Anträge sollten bei den jeweiligen Rentenversicherungsträgern gestellt werden.Der Antrag auf Altersrente sollte etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Beginn der Rente gestellt werden.
Soweit das Versicherungskonto bereits geklärt ist, besteht dann in den meisten Fällen ein unmittelbarer Übergang vom Arbeitsentgelt bzw. Arbeitslosengeld zum Rentenbezug.
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