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Kostenlose Aufklärung, Auskunft und Beratung erteilen die Rentenversicherungsträger – in den Auskunfts- und Beratungsstellen, – bei den Versicherungsämtern der Stadt- und Landkreise, – in den Informationsbussen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) sowie – durch die Versichertenältesten.
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