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Die Altersrenten und die Erziehungsrenten werden von dem jeweiligen Monat an geleistet, zu dessen Beginn alle Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt werden. Wird der Rentenantrag jedoch verspätet gestellt, beginnt die Rente erst in dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.
Die Renten wegen der verminderten Erwerbsfähigkeit werden normalerweise befristet geleistet. Sie beginnen nicht vor Beginn des 7. Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung.
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