Rentenberechnung Ausbildungszeiten Krankheitszeiten

Diese Zeiten umfassen die Zeiten Schul-, Fach- bzw. Hochschulzeiten (nicht zu verwechseln mit Berufsausbildung) ab vollendetem 17. Lebensjahr. Außerdem noch Krankheitszeiten, dies sind gesetzlich bestimmte Zeiten (bis 1992), in denen Versicherte aus persönlichen Gründen an der Beitragsleistung verhindert waren. Hierzu gehörten weiterhin z.B. Zeiten der Arbeitslosigkeit und die Ausbildungszeiten. Mit der Rentenreform 1992 erfolgte eine Begriffsänderung in Anrechnungszeiten.


Kostenloser ONLINE Altersvorsorge Vergleich
Mit Online Ergebnissliste!

Anrede: Geburtsdatum*
Vorname* Nachname*
Strasse* PLZ / Ort*
Beruf* Berufsstatus*
Telefon* Email
Wieviel möchten Sie monatlich investieren?*  Euro



Weiterführende Themen

Allgemeine Rentenversicherung Info

Unter allgemeine Rentenversicherung Info versteht man... mehr

Betriebliche Altersvorsorgung

Die Betriebliche Altersvorsorgung umfaßt Maßnahmen des... mehr

Altersfreigaben

Die Altersfreigaben für Filme sind teilweise... mehr

Staatliche Rentenversicherung

Durch den demografischen Wandel in Deutschland... mehr

Altersvorsorge Vwl

In den Tarifverträgen zwischen Arbeitgebern und... mehr