Rentenbescheid Widerspruch

Gegen den Rentenbescheid muß man innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Stellt man später fest, daß eine Unterlage nicht berücksichtigt wurde, kann man die Zeiten noch nachträglich anrechnen lassen. Dazu stellt man einen Überprüfungsantrag. Eine Kostenloser ONLINE Altersvorsorge Vergleich
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php">Rentenerhöhung wird für bis zu vier Jahre rückwirkend gewährt. Erhebt ein Versicherter Widerspruch gegen den Rentenbescheid, prüft die BfA das nach. Stellt sie fest, daß zum Beispiel ein bestimmter Zeitraum nicht anrechnungsfähig ist, wird ein entsprechender Bescheid erlassen. Dieser enthält genaue Angaben und auch einen Hinweis, bei welchem Sozialgericht man gegebenenfalls Klage erheben kann. Die Frist dafür beträgt einen Monat.

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