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Wenn der Versicherungsträger in einem Einzelfall eine verbindliche Entscheidung trifft, erteilt er einen Bescheid (z. B. Rentenbescheid). Der Bescheid (Verwaltungsakt) soll als solcher bezeichnet sein. Gegen den Bescheid können sich Versicherte mit einem Widerspruch wehren. Wird kein Kostenloser ONLINE Altersvorsorge Vergleich php">Widerspruch eingelegt, wird der Bescheid bestandskräftig. Die Aufhebung des Bescheides ist dann nurunter bestimmten Bedingungen möglich, die im SGB X genannt sind. Die mehr Ein großer Altersunterschied bei Paaren wirkt... mehr Die Vergütung im öffentlichen Dienst erfolgt... mehr Der Staat fördert zunehmend die Krankheiten gibt es zuhauf, wobei manche... mehr
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