Rentenbescheid

Wenn der Versicherungsträger in einem Einzelfall eine verbindliche Entscheidung trifft, erteilt er einen Bescheid (z. B. Rentenbescheid). Der Bescheid (Verwaltungsakt) soll als solcher bezeichnet sein. Gegen den Bescheid können sich Versicherte mit einem Widerspruch wehren. Wird kein Kostenloser ONLINE Altersvorsorge Vergleich
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php">Widerspruch eingelegt, wird der Bescheid bestandskräftig. Die Aufhebung des Bescheides ist dann nurunter bestimmten Bedingungen möglich, die im SGB X genannt sind.

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