Rentenproblematik

Der Begriff Rentenproblematik wird meist im zusammen mit der gesetzlichen Rentenversicherung verwendet. Sie basiert auf einem Umlageverfahren nach dem durch Elemente des Solidarprinzips abgemilderten Äquivalenzprinzip, häufig ist vom "Generationenvertrag" die Rede. Dabei zahlen die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber von heute paritätisch die Renten der Alten (genauer: der verrenteten Arbeitnehmer) von heute.


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Rücklagen werden nicht gebildet. Als "Rentenproblem" wird hier das zunehmende Auseinanderklaffen von Einnahmen und Ausgaben dieser gesetzlichen Rentenversicherung bezeichnet. Über die Ursachen der daraus resultierenden chronischen Finanzkrise und mögliche Lösungen besteht Uneinigkeit.

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