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Das Rentensystem der bundesrepublik feiert in diesem Jahr seinen 50. Geburstag. Die so genannte "dynamische Rente" wurde vom Deutschen Bundestag am 21. Januar 1957 beschlossen. Sie sieht die automatische Bindung der Rente an die Lohnentwicklung und ein Umlageverfahren vor. In diesem "Solidarvertrag zwischen zwei Generationen" zahlen die Erwerbstätigen die Renten der Ruheständler.
Die heutige Rente besteht aus dem vertraglich garantierten Rentenanteil und einer jährlichen Steigerung, die von den von der Rentenversicherung erzielten Überschüssen abhängig ist.
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