Rentenversicherung Arbeitgeberanteil

Bekannt ist, dass die Sozialversicherung, eingeführt im Jahr 1883, aus insgesamt fünf Versicherungszweigen besteht. Einer von ihnen ist die Rentenversicherung, welche auf der Umlagefinanzierung beruht. Jeder Arbeitnehmer zahlt Beiträge, die in die Rentenkasse fließen. Aus dieser werden schließlich die Renten ausgezahlt, welche die heutigen Rentner monatlich erhalten. Die heutigen Arbeitnehmer werden schließlich von den zukünftigen Arbeitnehmern finanziert. Was die Beiträge anbelangt, so werden sie nach dem Bruttoeinkommen bemessen, auf welches ein Beitragssatz berechnet wird.


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Dieser ist in Prozent ausgedrückt, sodass diejenigen, die viel verdienen, auch höhere Beiträge zahlen. Allerdings profitieren die Arbeitnehmer von der Regelung, dass sich auch der Arbeitgeber an den Ausgaben beteiligen muss. Was ihn anbelangt, so muss er genau die Hälfte der Beiträge übernehmen. Das heißt, dass die Hälfte des Beitragssatzes von 19,9 % auf den Arbeitgeber entfällt. Und so mit können die Arbeitnehmer durchatmen.

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