Rentenversicherung Beitragsbemessungsgrenze

Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung zahlen nur bis zu einer gewissen Gehaltshöhe Beiträge. Der Teil des Einkommens, der diese Grenze übersteigt wird nicht angerechnet. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt für das Jahr 2006 in der Rentenversicherung 63.000 € jährlich / 5.


Kostenloser ONLINE Altersvorsorge Vergleich
Mit Online Ergebnissliste!

Anrede: Geburtsdatum*
Vorname* Nachname*
Strasse* PLZ / Ort*
Beruf* Berufsstatus*
Telefon* Email
Wieviel möchten Sie monatlich investieren?*  Euro



250 € monatlich (neue Länder: 52.800 € jährlich / 4.400 € monatlich). Sie verändert sich jährlich entsprechend der Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte.

Die letzten User fanden diese Seite mit den folgenden Suchegriffen...

rentenbemessungsgrenze
rentenbemessungsgrenze 2011
rentenbemessungsgrenzen
rentenbemessungsgrenze2011
rentenbemessungsgrenze 1986
rentenbemessugsgrenze
rentenbemässungsgrenze
rentenbemessungsgrenze für einkommenssteuer
aktuelle rentenbemessungsgrenze
rentenbemessungsgrenze 1990

Weiterführende Themen

Altersstrukturwandel

Der Altersstrukturwandel in den gesetzlichen mehr

VBL Riester

Die VBL, also die Versorgungsanstalt des... mehr

Altersvorsorge Massgeschneidert

Damit die Altersvorsorge massgeschneidert ist, muss... mehr

Regelaltersrente

Die Regelaltersrente wird nach Vollendung des... mehr

Befreiung Rentenversicherungspflicht

Die Sozialversicherung ist ein Merkmal des... mehr