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Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden durch einen bestimmten Beitragssatz von der Beitragsbemessungsgrundlage, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze, ermittelt. Für Beschäftigte ist die Kostenloser ONLINE Altersvorsorge Vergleich php">Beitragsbemessungsgrundlage das erzielte Arbeitsentgelt. Für versicherte Selbständige ist die Bezugsgröße für das Jahr 2003 grundsätzlich 28.560,00 Euro in den alten Bundesländern und 23.940,00 Euro in den neuen Bundesländern. Abweichend vom Regelbeitrag ist auch für Selbständige eine einkommensgerechte Beitragszahlung möglich. Freiwillig Versicherte können, zwischen der in West und Ost geltenden Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 325,00 Euro und der Beitragsbemessungsgrenze wählen. Bei Rentenberatern handelt es sich um... mehr Die gesetzliche Rentenversichurung dient dem Schutz... mehr Altenpflege ist die Betreuung und Pflege... mehr Beiträge zur Rentenversicherung... mehr Eine private Altersvorsorge ist angesichts des... mehr
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