Rentenversicherung Beitragshöhe

Ein Zweig der Sozialversicherung ist die gesetzliche Rentenversicherung. Für diese beträgt die Bemessungsgrenze 2002 4.500 € (West) beziehungsweise 3.750 € (Ost). Der Beitragssatz liegt bei 19,1%. Wer in den alten Bundesländern ein Gehalt von 4.500,- € bezieht, dem werden als Beitragssatz zur gesetzlichen Kostenloser ONLINE Altersvorsorge Vergleich
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