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Seit der Reform der gesetzlichen Rente zum 01.01.2001 ist die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr in der Rentenversicherung enthalten. Die Absicherung für den Fall der längerfristigen gesundheitlich begründeten Verhinderung an der Ausübung des erlernten Berufes ist vollkommen den Bürgern überlassen. Daher und aufgrund der Häufigkeit der Berufsunfähigkeit - jede vierte Person in Deutschland gehört zu den Betroffenen - ist die eigenverantwortliche Vorsorge von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung kann entweder als selbstständige Versicherung oder als Zusatzversicherung zu einer ebenfalls freiwilligen Rentenversicherung oder einer Lebensversicherung abgeschlossen werden.
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Seit der Rentenreform zum 01.01.2007 wurde... mehr