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Am Ende der Einzahlungsphase in eine private Rentenversicherung oder in eine private Zusatzversicherung zur gesetzlichen Rente, kann der Versicherte vom Kapitalwahlrecht gebrauch machen. Das heisst, er kann entscheiden, ob er das angesparte Geld in Form einer Einmalzahlung, als einen Betrag oder als laufende Rentenzahlung erhalten möchte.
Dieses Wahlrecht bieten alle privaten Versicherungsträger an. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung steht den Versicherten das Kapitaleahlrecht nicht zur Verfügung, so dass sie ihre Rente nur als monatliche Auszahlungen beziehen können. Die gesetzliche Rente reicht nicht mehr aus, um im Alter umfassend versorgt zu sein, so dass es immer notwendiger wird, sich auch privat abzusichern. Vergleichen Sie die vielen, verschiedenen Angebote zur Altersvorsorge kostenfrei und unabhängig im Internet!
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