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Selbstständige Freiberufler sind wie alle anderen selbstständig Tätigen nicht sozialversicherungspflichtig. Es besteht als keine Pflichtversicherung in der Gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung sowie Arbeitslosenversicherung. Es gibt jedoch zum Teil Ausnahmen. Verkammerte Kostenloser ONLINE Altersvorsorge Vergleich viando.de/content/freiberufler.php">Freiberufler (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Apotheker sowie u. U. Architekten und Ingenieure) sind rentenversicherungspflichtig über ihre obligatorische Mitgliedschaft in den berufsständischen Versorgungswerken, die als Ersatz für die Gesetzliche Rentenversicherung anzusehen sind. Bei der Altersversorgung... mehr Bei der Riester-Rente stehen drei Anlageformen... mehr Das Ziel der "Riester-Rente" ist, die... mehr Die Altersstruktur von Berlin unterscheidet sich... mehr Die Altersweitsichtigkeit ist eine normale Alterungserscheinung.... mehr
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