Rentenversicherung Krankenversicherung

Im Jahr 1883 legte Otto von Bismarck, der damalige preußische Ministerpräsident, die Weichen für den deutschen Sozialstaat, indem er die Sozialversicherung einführte. Diese hat ihren Bestand bis zum heutigen Tag und besteht aus insgesamt fünf Versicherungszweigen. Zwei von ihnen sind die Kranken- und die Rentenversicherung, die an Beiträge gebunden sind. Als Träger der beiden Versicherungen fungieren Körperschaften des öffentlichen Rechts, welche ihre Versicherten unterstützen. Die Beiträge sind an die Bruttoeinkommen gebunden, wobei ein Beitragssatz darauf bezogen wird.


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Wer somit mehr im Monat verdient, der muss auch mit höheren Beiträgen rechnen. Das Gute daran ist, dass die Beiträge mit dem Arbeitgeber geteilt werden. Die Leistungen der beiden Versicherungszweige sehen so aus, dass den Versicherten finanzielle Unterstützung geboten wird, wenn diese erkranken. Im Rahmen der Rentenversicherungen profitiert man von den Leistungen erst dann, wenn man in den Ruhestand kommt. Denn dann wird ein lebenslange Rente gezahlt, die ebenfalls prozentual berechnet wird.

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