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Der Versicherungsnehmer kann eine private Rentenversicherung jederzeit zum Schluss der Versicherungsperiode ganz oder teilweise schriftlich kündigen. Wenn Sie eine Private Rentenversicherung kündigen, bekommen Sie entweder nichts zurück oder Sie erhalten eine Auszahlung. Nichts zurück bekommen Sie, wenn der Vertrag noch nicht lange lief und die wenigen eingezahlten Beiträge von der Versicherungs-Gesellschaft allein für die Bestreitung ihrer Kosten verbraucht wurden.
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