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Wer freiwillig versichert ist, muss seinen Beitrag ab einem monatlichen Entgelt von 400 Euro zahlen. Wenn man diesen Betrag mit dem derzeitigen Rentenbeitragssatz von 19,9 Prozent multipliziert, kommt man auf einen Mindestbeitrag, der monatlichen 79,60 Euro ist. Dieser Wert gilt einheitlich für alle Bundesländer. Dieser Mindestbeitrag von 79,60 Euro muss aber auch von Selbstständigen bezahlt werden, welche ein monatliches Einkommen von unter 400 Euro oder überhaupt kein Einkommen beziehen, aber versicherungspflichtig sind.
Von einer Involutionsdepression (oder Altersdepression) spricht... mehr
Die Arbeitszeit des Versicherten muß auf... mehr
Grundsätzlich waren Rentner schon immer steuerpflichtig... mehr
Man unterscheidet eine viel zahl an... mehr
Zum Altersnachweis bei Behörden oder Kontrollen... mehr