Volltextsuche:
Nach dem Gesetz besteht die Versicherungspflicht grundsätzlich für alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer, also Arbeiter, Angestellte und Auszubildende. Selbständige sind dagegen (mit besonderen Ausnahmen: z.B. selbständige Handwerker, Lehrer, Künstler, Publizisten u.a.) nicht versicherungspflichtig. Von der Versicherungspflicht befreit sind auch Beamte, geringfügig Beschäftigte, Schüler sowie Ruheständler, die bereits eine Alters-Vollrente beziehen.
Die Beiträge zur gesetzlichen mehr
Das menschliche Lebensalter laesst sich -... mehr
Kostenlose Aufklärung, Auskunft und Beratung erteilen... mehr
Altersvorsorge Vergleiche kann man am besten... mehr
Die Riester... mehr