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Walter Riester war zwischen 1998 und 2002 der deutsche Minister für Arbeit und Sozialordnung, was noch nicht viel heißt. Dass er jedoch ein staatliches Modell zur Förderung der privat finanzierten Rente entwickelt hat, ist jedoch erwähnenswert. Besonders für dieses Modell ist, dass der Staat den Sparer mittels Zulagen fördert, und dass diese Zulagen nicht direkt an den Anbieter der Riester-Rente gehen, sondern in den Vertrag fließen. Somit sind die Leistungen garantiert, welche jedoch erst mit der Vollendung des 60.
Lebensjahres erbracht werden. Typisch ist auch, dass die Zahlungen der Rente lebenslang erfolgen, und eine Einmalauszahlung ausgeschlossen ist. Wer die Riesterrente in Anspruch nehmen darf, das sind rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbständige, ferner Bezieher von Krankengeld und schließlich auch Wehr- und Zivildienstleistende. Wem dieses Privileg nicht zukommt, das sind die nicht rentenversicherungspflichtigen Selbständigen als auch die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten. Was die Anbieter anbelangt, so zählt nicht jedes Versicherungsunternehmen dazu, weshalb es einiger Recherchen bedarf.
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