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Grundsätzlich zahlen Studenten keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dies gilt auch, wenn sie staatliche Ausbildungsförderung (BaföG) beziehen. Anders sieht es aus, wenn neben dem Studium gejobbt wird. Dann gilt für Studierende - wie für alle anderen Beschäftigten - grundsätzlich die Rentenversicherungspflicht. Allerdings gibt es Ausnahmen.
Dennoch sollten Studenten die Altersvorsorge nicht gänzlich ignorieren. Aufgrund des Zinsens Zins Effekts entehen auch bei kleinen aber frühen Einzahlungen in eine private Altersvorsorge später große Vermögen.
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