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Für zahlreiche Minijobber ist interessant auf die Rentenversicherungsfreiheit zu verzichten. Durch diesen Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit erwirbt sich der Arbeinehmer zusätzliche Ansprüche, wie Rehabilitationsmaßnahmen oder Erwerbsminderungsrenten. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer vor seinem Chef und der Rentenkasse seinen Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit erklärt. Arbeitgeber sind außerdem verpflichtet nach erfolgtem Verzicht auf die Rentenversicheurngsfreiheit über den zu leistenden Arbeitnehmerbeitrag aufzuklären. Dieser gilt als Konsequenz für den erklärten Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit.
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