Rentenversicherungsgrenze 2009

Die deutsche gesetzliche Rentenversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung, welche im Jahr 1883 eingeführt wurde. Sie beruht darauf, dass die Versicherungsnehmer jeden Monat Beiträge leisten. Von den Gegenleistungen profitieren sie erst dann, wenn sie in den Ruhestand kommen, was mit der Vollendung des 65. Lebensjahres geschieht. Denn dann wird jeden Monat die Rente gezahlt, und das lebenslang. Zu den Beiträgen ist zu sagen, dass deren Höhe nach dem Bruttoeinkommen bemessen wird. Auf dieses wird nämlich ein Beitragssatz berechnet, der in Prozent ausgedrückt ist.


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Umso mehr ein Arbeitnehmer verdient, desto höher werden schließlich auch die Beiträge. Doch die Großverdiener können sich über die Rentenversicherungsgrenze freuen, die dem Anwachsen der Beiträge einen Riegel vorschiebt. Beiträge werden nämlich nur bis zu dem Betrag von 63.600 Euro berechnet, jedenfalls in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern werden diese nur bis zu einem Betrag von 54.000 Euro berechnet.

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