Volltextsuche:
Pflichtbeiträge sind Beiträge, die entrichtet werden müssen, wenn eine Versicherungspflicht kraft Gesetzes oder auf Antrag besteht. Bei abhängig Beschäftigten wird der Beitragsanteil des Arbeitnehmers vom Lohn einbehalten und an die Einzugsstelle abgeführt. Versicherungspflichtige Selbständige zahlen ihren Pflichtbeitrag allein.
Die 22 regional agierenden Landesversicherungsanstalten (
Der Deutsche Bundestag verabschiedet immer im... mehr
Bis 2004 war nur der Ertraganteil... mehr
Lustige Sprüche sind immer willkommen, denn... mehr
Geht ihr Chef oder ein Mitarbeiter... mehr