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Nach dem Gesetz besteht die Versicherungspflicht grundsätzlich für alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer, also Arbeiter, Angestellte und Auszubildende. Selbständige sind dagegen (mit besonderen Ausnahmen: z.B. selbständige Handwerker, Lehrer, Künstler, Publizisten u.a.) nicht versicherungspflichtig.
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Angestellte sind versicherungspflichtig, so dass sie... mehr
Beiträge im Rahmen der Rentenversicherung zahlen... mehr
Um endlich in den Ruhestand entlassen... mehr
Die 22 regional agierenden Landesversicherungsanstalten (