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Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung, welche im Jahr 1883 eingeführt wurde. Das war der Beginn des deutschen Sozialstaates, an dem Otto von Bismarck wesentlich Anteil hatte. Heute besteht die Sozialversicherung aus genau fünf Versicherungszweigen, und die gesetzliche Rentenversicherung ist nur einer von ihnen. Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer, der nicht gerade eine geringfügige Tätigkeit verrichtet, in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist. Dafür muss er monatliche Beiträge leisten, die von seinem Bruttoeinkommen abhängen.
Auf dieses wird ein Beitragssatz berechnet, sodass sich am Ende der Nominalbeitrag ergibt. Wer viel verdient, muss auch mit höheren Beiträgen rechnen. Feststeht, dass der Beitragssatz im Jahr 2009 bei 19,9 % liegt, wobei sich der Arbeitgeber an den Beiträgen beteiligt. Er übernimmt genau die Hälfte, sodass auf jeden der beiden 9,95 % entfällt. Allerdings kann jederzeit eine private Rentenversicherung abgeschlossen werden, wenn der Wunsch dazu besteht.
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