Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung, auch Restkreditversicherung oder Kredit-Lebensversicherung genannt, ist eine Absicherung des Kreditnehmers und seiner Angehörigen für den Fall, dass er verstirbt, erkrankt oder arbeitslos wird. Dabei wird gleichzeitig mit dem Vertragsabschluss über einen Kredit bei einem Versicherer eine Lebensversicherung gegen Ableben, Krankheit und Arbeitslosigkeit abgeschlossen. Im Todesfall der versicherten Person wird die Restschuld von der Versicherungen gedeckt und bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit in Raten abgezahlt. Obwohl es sich um eine freiwillige Versicherung handeln, fordern viele Kreditinstitute diese ein, da sie auch für sie eine Absicherung darstellt.


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