Riester Fonds

Unter dem Begriff „Fonds“ wird oft der Investmentfonds verstanden, doch steht dieser Begriff auch für ein staatliches Budget mit Zweckbestimmung. Es können also beim Staat Gelder beantragt werden, um bestimmte Projekte durchführen zu können. Ein solches Projekt stellt die private Altersvorsorge dar, die der Staat besonders gerne steuert, weil es nämlich mit der gesetzlichen Rente nicht rosig aussieht in Deutschland. Deswegen hat sich der Staat einen Fonds überlegt, der auf den Namen Riester getauft wurde.


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Natürlich wurde dieser Name nicht willkürlich gewählt, sondern geht auf den Urheber dieses Fonds zurück, nämlich auf Walter Riester selbst, den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung aus den Jahren 1998 – 2002. Das Modell zeichnet sich dadurch aus, dass der Privatsparer von Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten profitieren kann. Er kann sich sicher sein, dass das Konto, auf das die Zulagen überwiesen werden, pfändungsfrei ist und dass ihm die angesparte Summe als Leibrente bis zum Ende des Lebens ausgezahlt wird. Allerdings setzt die Auszahlung erst dann ein, wenn der Sparer seinen 60. Geburtstag hinter sich hat.

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