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Unter einem Fonds versteht man nicht nur den Investmentfonds, sondern ein staatliches Förderprogramm, wie es die Riesterrente darstellt. Diese wurde im Jahr 2001 entwickelt, und zwar von dem damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester. Die Förderung sieht im Grunde genommen so aus, dass der private Sparer von Zulagen und Steuervergünstigungen profitiert. Konkret bedeutet dies, dass ein Fondsplan erstellt wird, in dem alle staatlichen Gelder in Bezug auf ihre monatliche Höhe geregelt sind. Wenn der Sparer schließlich das 60.
Lebensjahr vollendet, dann fangen die Auszahlungen an, wobei zu beachten ist, dass die Zulagen zurückgezahlt werden müssen, wenn der Sparer noch vor Rentenauszahlungsbeginn stirbt. Zum anderen muss berücksichtigt werden, dass die Auszahlungen, die in Schritten erfolgen, versteuert werden. Wer von der Riesterrente Gebrauch machen darf, das sind vor allem alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und Selbständigen, zum anderen Wehr- und Zivildienstleistende, Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld und schließlich Kindererzieher sowie geringfügig Beschäftigte.
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