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Die betriebliche Altersvorsorge ist in Deutschland schon seit Langem existent, wobei die Vorteile im Detail liegen. Im Grunde genommen werden Teile des Einkommens in eine Altersvorsorge umgewandelt, weshalb auch der Begriff der Gehaltsumwandlung entstanden ist. Gefördert werden vor allem Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds, wobei ein anderer Vorteil darin besteht, dass die Ansprüche auch dann erhalten bleiben, wenn es zum Wechsel des Arbeitgebers kommt. Nun kann aber die betriebliche Altersvorsorge mit der Riesterrente verbunden werden. Das heißt im Grunde genommen, dass noch immer das Gehalt umgewandelt wird, zusätzlich aber staatliche Zulagen erfolgen.
Daneben hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, Sonderausgaben geltend zu machen. Zur Auszahlung der Rente kommt es schließlich, wenn der Versicherungsnehmer sein 60. Lebensjahr vollendet. Allerdings kann keine Einmalauszahlung erfolgen, da die Riesterrente lediglich eine Teilauszahlung in einem Umfang von 30 % vorsieht. Der Rest wird als Leibrente in monatlichen Schritten ausgezahlt, und zwar bis zum Lebensende des Rentenbeziehers.
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