Riester Gmbh

Die Abkürzung GmbH heißt im Grunde genommen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die theoretisch auch aus einer Person bestehen kann. Bei dieser Handelt es sich dann um einen Selbständigen, der sich freiwillig in der Rentenversicherung versichern kann. Ein Selbständiger kann aber auch durchaus zu den Rentenversicherungspflichtigen gehören, womit er auch berechtigt ist, die Riesterrente abzuschließen. Und diese wird momentan immer stärker gelobt. Die Riesterrente ist ein staatliches Förderprogramm, das an staatliche Zulagen und Steuervorteile gebunden ist.


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Unterstützt werden somit alle, die ihre Altersvorsorge in die eigene Hand nehmen. Als Selbständiger kann man sich mit dem Abschluss der Riesterrente sicher sein, dass auf jeden Fall die Rente gezahlt wird. Diese fängt in diesem Fall mit der Vollendung des 60. Lebensjahres an und ist als Leibrente zu verstehen. Denn eine Einmalauszahlung ist nicht möglich, allenfalls eine Teilauszahlung, die vom Umfang her ungefähr 30 % des gesamten Volumens ausmacht. Der Rest wird in monatlichen Schritten ausgezahlt.

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