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Die Riesterrente gehört im Grunde genommen in den Bereich der privaten Altersvorsorge, weil die Beiträge ausschließlich aus der Tasche des Versicherungsnehmers fließen. Dafür wird er freilich vom Staat belohnt, der ebenfalls Zulagen beisteuert und die Möglichkeit gibt, Sonderausgabenabzüge steuerlich geltend zu machen. Zu der privaten Altersvorsorge gibt es jedoch eine Alternative, die sich betriebliche Altersvorsorge nennt. Ein großes Merkmal dieser Form stellen die Arbeitgeberzulagen dar, welche von den Betriebs- oder Tarifvereinbarungen abhängig sind.
Die Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge liegen darin, dass die Ansprüche auch bei einem Arbeitgeberwechsel erhalten bleiben. Zum anderen haben Arbeitgeber den Anspruch auf eine Gehaltsumwandlung. Vorteile weist aber auch die Riesterrente auf, was sich daran zeigen lässt, dass das Riestersparkonto völlig pfändungssicher ist. Nun spricht im Grunde genommen nichts dagegen die betriebliche mit der privaten Altersvorsorge zu verbinden, was auch im Falle der Riesterrente möglich ist. Der einzigste Nachteil dabei ist, dass diejenigen, die gesetzlich krankenversichert sind, bei den späteren Rentenauszahlungen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung leisten müssen.
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