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Für einen Fonds ist es typisch, dass in ihn Gelder aus verschiedenen Richtungen fließen. Zwar ist der Fonds überwiegend für das Investmentgeschäft typisch, doch findet er sich auch bei staatlichen Förderprogrammen, wie die Riesterrente eins darstellt. Die Riesterrente wurde 2001 eingeführt und wurde schließlich im Altersvermögensgesetz geregelt, das auch unter der Abkürzung AVmG bekannt ist. Das Geschäft funktioniert so, dass der Sparer sich an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft wendet, die die Riesterrente im Angebot hat.
Nach Abschluss der Rente erfolgt eine Beantragung der staatlichen Zulagen, die gemeinsam mit steuerlichen Vergünstigungen das ganze Förderprogramm ausmachen. Diese fließen eben in einen Fonds, wo auch die monatlichen Sparbeiträge landen. Zusätzlich dazu häufen sich Zinsen an, sodass der Fonds stetig aufbläht. Mit der Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen schließlich die Rentenzahlungen, die aus diesem Fonds zurückfließen. Was die Rentenauszahlungen anbelangt, so erfolgen sie in regelmäßigen Schritten, und zwar bis zum Lebensende des Sparers. Eine Einmalauszahlung ist daher ausgeschlossen.
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