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Die gesetzliche Riesterrente weist die Eigenschaft auf, dass sie erst dann ausgezahlt wird, wenn der Bürger bzw. Arbeitnehmer sein 65. Lebensjahr vollendet. Das Renteneintrittsalter soll sogar auf 67 erhöht werden, was jedoch noch nicht klar ist. Dennoch sind die Bürgerinnen und Bürger nicht damit zufrieden und würden gerne schon früher aus dem Berufsleben scheiden. Das können sie auch, wenn sie privat für das Alter vorsorgen. Tun können sie das mit der Riesterrente, die ein staatliches Förderprogramm darstellt.
Inhalt dieses Programms ist, dass der Versicherungsnehmer einen monatlichen Beitrag auf das Riester-Sparkonto einzahlen muss, das eine Mindestsumme von 60 Euro aufweist, und dieser dann vom Staat Zulagen erhält, die ebenfalls auf dem Sparkonto landen. Ausgezahlt wird diese Rente schließlich mit der Vollendung des 60. Lebensjahrs. Wenn jedoch der Sparer noch vor oder nach diesem Zeitpunkt stirbt, verfällt die angesparte Summe. Was jedoch möglich ist, das ist die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit mit dem Versicherungsträger. Sollte der Versicherungsnehmer in dieser Zeit sterben, dann wird die Rente für die restliche Zeit an die Hinterbliebenen gezahlt.
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