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Bei der Riesterrente handelt es sich um eine freiwillige, staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Sie wurde im Laufe der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung in den Jahren 2000 und 2001 entwickelt. Erklärtes Ziel dieser Rente ist es, bei gleichzeitiger Absinkung des Nettorentenniveaus die entstehende Versorgungslücke zu schließen.
Dafür zahlt man während des aktiven Arbeitslebens Beiträge in eine private Rentenversicherung oder einen Fond ein. Diese Eigenleistung wird durch die Altersvorsorgezulage beziehungsweise einen steuermindernden Sonderausgabenabzug staatlich belohnt.
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