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Walter Riester ist ein Mann, der im Jahr 2001 aktiv an der Rentenreform beteiligt war, und diese hatte es zum Ziel, die Bürgerinnen und Bürger dazu zu bringen, ihre Altersvorsorge selber in die Hand zu nehmen. Wer das tat wurde auch belohnt, da der Staat diesen Entschluss durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten förderte. Genau genommen sind das die Merkmale der Riesterrente, die vom Walter Riester 2001 vorgestellt wurde. Wer ein solches Rentenmodell in Anspruch nehmen darf, das sind alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und Selbständige, ferner Wehr- und Zivildienstleistende und schließlich Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld.
Nicht zu den Berechtigten gehören hingegen alle nicht rentenversicherungspflichtigen Selbständigen und alle freiwillig in der Rentenversicherung Versicherten. Wissen sollten die Berechtigten, dass auch einige Risiken mit der Riesterrente verbunden sind, denn die Zulagen, welche in den Vertrag fließen und nicht in die Kassen der Anbieter, müssen dann zurückgezahlt werden, wenn der Sparer vor Rentenbeginn stirbt. Es ist jedoch eine Übertragung der Rente auf den Ehepartner möglich.
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