Volltextsuche:
Der Rahmen für die Förderung der Riesterrente ist klar definiert, denn sie können nur bestimmte Personengruppen abschließen. Dazu gehören vor allem alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer sowie Selbständigen, ferner Wehr- und Zivildienstleistende, geringfügig Beschäftigte und Bezieher von Arbeitslosen- sowie Krankengeld. Anspruch darauf haben auch Kindererziehende, wobei diese zu den Grundzulagen, die ebenfalls zu den Rahmenbedingungen gehören, auch noch Kinderzulagen erhalten. Diese betragen im Monat genau 185 Euro, werden jedoch nur einmal gezahlt. Das heißt so viel, dass nur ein Elternteil diese Zulagen erhält, obwohl beide Elternteile die Riesterrente abgeschlossen haben.
In den meisten Fällen werden die Kinderzulagen an die Mutter gezahlt, wobei auch der Vater dazu berechtigt ist. Soll es jedoch dazu kommen, dann müssen beide Elternteile einen Antrag stellen. Zu den Rahmenbedingungen gehört es auch, dass die Rente erst mit dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird, und dann als Leibrente. Eine Einmalauszahlung ist somit nicht möglich. Was jedoch in das Modell integriert ist, das ist eine Teilauszahlung von maximal 30 %.
Hört man den Namen Rürupsmühle, dann... mehr
Normalerweise beginnt das Renteneintrittsalter mit 65.... mehr
Die Riesterrente, von der sicherlich schon... mehr
Unter dem Begriff „Fonds“ wird oft... mehr
Bezieher von Arbeitslosengeld sind vielleicht nicht... mehr