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Wird vom sogenannten Sockelbetrag im Kontext der Riesterrente gesprochen, dann handelt es sich um einen Mindesteigenbetrag. Denn es ist so, dass die Riesterrente neben steuerlichen Vergünstigungen an staatliche Zulagen geknüpft ist, mit denen die private Altersvorsorge gefördert werden soll. Das war auch das vordergründige Ziel der Riesterrente, nämlich Verbrauchern Anreize zu schaffen, sich nicht mehr auf die gesetzliche Rente zu verlassen, sondern selber zu sparen. Deswegen wurde sie auch am Anfang von so viel Kritik überschwemmt.
Um aber die Berechtigung auf staatliche Zulagen zu erreichen, muss der Sparer einen bestimmten Mindestbeitrag, den Sockelbetrag eben, leisten. In den Jahren 2002 bis 2004 war dieser noch differenziert und hing vom Status des Versicherungsnehmers ab. Ab dem Jahr 2005 gibt es jedoch nur noch einen einheitlichen Sockelbetrag, der bei 60 Euro im Monat liegt. Ob der Versicherungsnehmer dazu berechtigt ist, staatliche Zulagen zu erhalten, das wird schließlich von der ZfA, der Zulagenstelle für Altersvermögen, gefördert.
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