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Walter Riester war zwischen 1998 und 2002 der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, aber nicht nur das, er war es auch, der ein Fördermodell entwickelte, mit dem in Zukunft die private Altersvorsorge Konjunktur erfahren sollte. Deswegen erhielt dieses Modell, welche im Grunde genommen nichts anderes darstellt als eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte privat finanzierte Rente, den Namen Riesterrente. Der Grund dafür, dass die Politik sich zu einem solchen Modell entschloss, war die Reduzierung des Nettorentenniveaus, das von 70 % auf 67 % fiel.
Die Riesterrente ist allerdings als Leibrente zu verstehen, sodass Leistungen erst mit Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden dürfen, und auch dann nicht als einmalige Summe. Es ist lediglich eine Teilauszahlung von 30 % möglich, die anderen Leistungen erfolgen als lebenslange Rentenauszahlungen. Sollte der Sparer vor Rentenbeginn sterben, müssen die Zulagen bzw. die Steuervergünstigungen zurückgezahlt werden. Ursprünglich war die Riesterrente dazu gedacht, die Sparneigung der Bürger zu stärken, doch manche Wirtschaftsexperten kritisieren, dass deren Einfluss dafür zu schwach sei.
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