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Eine geringfügige Beschäftigung ist eine Arbeitsstelle, die am Ende des Monats ein Einkommen einbringt, das nicht über 400 Euro liegt. Oft werden solche Tätigkeiten als Billigjobs oder als Aushilfsjobs bezeichnet. Wer sie ausübt, das sind in der Regel Schüler, Studenten oder Hausfrauen, was jedoch nicht heißen soll, dass nicht auch andere Personengruppen dazu zählen. Auf lange sicht haben diese Personen jedoch einen Nachteil, weil sie nämlich im Rentenalter nicht mit einer hohen Summe rechnen dürfen.
Da sie nicht in die Rentenkasse einzahlen, denn das tut in einem solchen Fall lediglich der Arbeitgeber, kommt es auch zu einer kleinen Rente. Besser ist es deshalb eigenständig für das Alter zu sorgen, was, und das soll ein Anreiz sein, vom Staat gefördert wird. Das Beweist die Riesterrente, die es schon seit 2001 auf dem Markt gibt. Der Sparer erhält, wenn er die Riesterrente in Anspruch nimmt, staatliche Zulagen und darf am Ende des Jahres seine eingezahlten Sparbeiträge von der Steuer absetzen. Nicht jedem ist es gegönnt, die Riesterrente in Anspruch zu nehmen, doch die geringfügig Beschäftigten gehören in den Kreis der Berechtigten.
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