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Der Riesterfonds ist im Grunde genommen nichts anderes als ein staatliches Förderprogramm, das so aufgebaut ist, dass der Versicherungsnehmer und der Staat gemeinsam in einen Fonds einzahlen, aus dem schließlich die Rentenauszahlungen erfolgen, wenn der Versicherungsnehmer das Rentenalter erreicht. Und dieses beginnt genau mit dem 60. Lebensjahr, da es sich hierbei um eine privat finanzierte Rente geht. Neben den Zulagen, die in den Fonds fließen, hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit Sonderausgaben abzuziehen. Die umgangssprachliche Bezeichnung geht auf den Bundesminister von 1998 bis 2002 zurück, der eben Walter Riester hieß.
Ein weiterer Vorteil dieser privat finanzierten Rente ist, dass das Konto, auf dem dieses Geld ruht völlig pfändungssicher ist. Das heißt, dass, ach wenn der Sparer in Schulden gerät, dieses Geld ihm erhalten bleibt. Zu den Nachteilen gehört jedoch der Umstand, dass die Zulagen zurückgezahlt werden müssen, wenn der Sparer vor Beginn der Auszahlungen stirbt. Und sicherlich freut es keinen Sparer, dass die Rentenauszahlungen versteuert werden müssen.
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